MANDY PFEIFER - Mitglied im Landtag
& Direktkandidatin für Schwerin
UNTERSTÜTZEN SIE MICH ALS IHRE LANDTAGSKANDIDATIN
MACHEN SIE MIT - AUF IHRE ART
Gemeinsam für ein demokratisches Schwerin und Mecklenburg-VorpommernBei einem Gespräch. Am Gartenzaun. Auf Arbeit. Oder bei meinem Kaffeeklatsch. Mit Menschen, die zuhören, sich ernst nehmen und sich einbringen.

Warum es am 20.09. um sehr viel für uns alle geht.
Eine Wahl gewinnt man mit Vertrauen und nicht mit Schlagworten oder einfachen Antworten auf komplexe Fragen.
Wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern vor einer wichtigen Entscheidung.
Es geht darum, wie wir in den nächsten Jahren in unserem Land und in Schwerin zusammen leben wollen. Es geht darum, dass unser Land stark, sozial und lebenswert bleibt.
Unser Schwerin und unser ganzes Land sind vielfältig, friedlich und weltoffen. Diese Stärke will ich als Landtagsabgeordnete bewahren – und weiterentwickeln.
Wir gewinnen, wenn wir es gemeinsam tun.
Ihre Mandy Pfeifer

Egal, was oder wie Sie spenden, Sie investieren in Zusammenhalt - Unterstützen geht auf viele Arten
Ein Wahlkampf braucht Ressourcen. Ihre Geldspende hilft dabei:
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Sichtbar zu sein – ohne schrill zu werden
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Klar zu bleiben – ohne zu polarisieren
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Präsent zu sein – ohne Angst zu schüren
Sie unterstützen damit eine Politik der Mitte, der Vernunft und des Respekts. Jede Spende hilft. Groß oder klein. Einmalig oder regelmäßig. Ihre Spende ist ein Beitrag für ein soziales, offenes und starkes Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern.
Ein Wahlkampf braucht Menschen, die mitmachen:
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Nicht jede Unterstützung braucht ein Parteibuch
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Und nicht jede Hilfe kostet Geld
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Manche kostet nur Mut
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Oder ein bisschen Zeit
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Und Menschen, die wie ich, für Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern brennen und die erzählen, warum ihnen ein demokratisches Zusammenleben und ein starkes Land wichtig sind.
Wahlkampf beginnt dort, wo Menschen miteinander sprechen. Und dort, wo gute Ideen entstehen. Ihre Ideen gehören dazu.
Erzählen Sie mir davon:
per Mail info@mandypfeifer.de
oder über WhatsApp 0171 81 040 39.

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Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 3.300,00 Euro bzw. 6.600,00 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).
